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Gutshaus Bobbin @ Historische Häuser

Gutshaus Bobbin in Mecklenburg-Vorpommern

Unweit von Gnoien liegt das klassizistische Gutshaus Bobbin, südlich gelegen an der Trebel. Der Fluss ist seit Jahrhunderten die natürliche Grenze zwischen Mecklenburg und Vorpommern. Hinter dem Herrenhaus erstreckt sich ein Landschaftspark mit altem Baumbestand. Im Umfeld liegen Teiche, Stallungen und ein großer Speicher, in dem jeden Samstag ein großer Flohmarkt stattfindet. Teile der alten Gutsmauer und der Toreinfahrt sind ebenfalls noch erhalten. Auf dem Friedhof steht ein Mausoleum mit dorischen Säulen, das die Familie von Blücher errichten ließ.
Bereits 1282 wird Bobbin erstmals in einer Urkunde erwähnt. Als Besitzer erscheint der Ritter Otto von Dewytzke (Otto von Dewitz), auch Dewyke genannt, der zur Familie von Dewitz zählt. Im 14. Jahrhundert wird der Ortsname in den Quellen auch als Babine, Babin oder Babbin genannt und ist wendischen Ursprungs.
Um 1500 war Bobbin im Besitz der Familie von Blücher. Als im Jahr 1571 die Familie von Hobe das Lehngut erwarb, schlossen sie es an ihre Besitzungen in Wasdow und Quitzenow an. Obwohl Bobbin regelmäßig verpachtet wurde und die von Hobes es nicht selbst bewohnten, griff die Familie tief in die Struktur des Dorfes ein: 1763 wurden die vier selbständigen Bauern kurzerhand verlegt, ihre Höfe abgerissen und die Flächen dem Gut zugeschlagen.
Als die Familie von Hobe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, wurde ihr Besitz versteigert. Am 26. Oktober 1779 erwarb Helmuth Hartwig von Blücher in Güstrow die in Konkurs geratenen Güter Wasdow, Bobbin und Quitzenow von den Gläubigern des von Hobe auf Groß Grabow für 45.650 Taler. Helmuth Hartwig von Blücher war der jüngste Sohn des Ernst Ludwig II. von Blücher auf Sukow. Bobbin hatte zu dieser Zeit eine Größe von 397.000 Quadratruten (1.006,63 Hektar). Am 11. Februar 1780 bestätigte der Landesherr diesen Kauf und erteilte am 17. März 1780 den Lehnbrief, der nicht nur Helmuth Hartwig und seine männlichen Nachkommen einschloss, sondern für den Fall ihres Erlöschens auch Linien anderer Blücher. Am 3. Juni 1780 erfolgte die feierliche Besitzübernahme mit Erdscholle, Baumzweig, Splitter des Hauses und Hausschlüssel.

Helmuth Hartwig (1745–1817) war Schüler des Gymnasiums in Güstrow, trat 1761 auf Wunsch seines Vaters als Cornet in das mecklenburgische Garde-Reiterregiment ein. Er quittierte aber noch im selben Jahr nach dem Tod seines Vaters, Ernst Ludwig II. von Blücher, den Dienst, um die Güter Sukow und Pohnstorf zu übernehmen. Trotz seiner Jugend bewirtschaftete er diese Besitzungen erfolgreich, zahlte hohe Summen an seine Geschwister aus und gründete auf der Sukower Feldmark die Meierei Marienhof. Am 13. Juni 1766 heiratete er seine Cousine Eleonore Marie Elisabeth von Oertzen, Tochter des Kammerjunkers Georg Ludwig von Oertzen und der Marie Friderike von Blücher (1743–1784). Aus dieser Ehe gingen sechzehn Kinder hervor, von denen elf das Erwachsenenalter erreichten. Darunter war Anton Friedrich (1775), der Stammvater der Linie auf Bobbin. Weitere Kinder waren Georg Ludwig Ernst (1767), Stammvater des Hauses Wasdow, sowie Friedrich Wilhelm (1781) und einige Töchter, die in die Klöster Ribnitz und Dobbertin eintraten.

Nach dem Tod seiner ersten Frau heiratete Helmuth Hartwig am 9. Juli 1784 Sophie Hedwig von Rieben (1756–1821). Auch diese Ehe war gesegnet mit zehn Kindern. Dazu gehörten Ernst Anton Wilhelm (1793), Stammvater des Hauses Teschow, und Karl Wilhelm (1794), Stammvater des Hauses Poggelow. Helmuth Hartwig selbst führte ein streng christlich geprägtes Haus, sorgte für Schulen, Arme und Kranke, stiftete Altar und Legate. Er starb am 12. April 1817 in Sukow und wurde in Wasdow beigesetzt.

Von den drei erworbenen Gütern teilte er am 24. Juli 1800 Wasdow an seinen ältesten Sohn Ludwig, Quitzenow an Friedrich Wilhelm und Bobbin an Anton Friedrich aus der ersten Ehe. Bobbin war mit 55.000 Reichstalern das wertvollste der drei Güter, da sein Boden besonders fruchtbar war.

Im Zuge der Aufteilung der Güter unter seinen Söhnen überließ Helmuth Hartwig am 24. Juli 1800 das Gut Bobbin Anton Friedrich von Blücher (1775–1844). Dieser stammte aus der ersten Ehe seines Vaters und war als neuntes Kind und zweiter Sohn der großen Kinderschar geboren worden. Anton Friedrich von Blücher wurde der Gründer der Linie Bobbin derer von Blücher. Bereits sechzehnjährig trat er in das Regiment Lottum-Dragoner ein, nahm an Feldzügen gegen Frankreich teil, wechselte später zu den Schwedter Dragonern und schied 1799 aus dem Militärdienst aus. Danach übernahm er zunächst die Verwaltung von Wasdow, bevor er mit der Erbteilung das fruchtbare und wertvolle Gut Bobbin erhielt.

Anton Friedrich heiratete am 30. September 1808 Caroline Christiane Catharine Friederike von Schack (1784–1864), Tochter des Kammerherrn auf Wendorf. In Caroline fand er eine Lebensgefährtin, die ihn mit vollem Verständnis und seltener geistiger Begabung bei allen Unternehmungen unterstützte. Für sie ließ er 1825 das klassizistische Herrenhaus errichten, dazu Park-, Garten- und Hofanlagen, Wohnungen für Tagelöhner sowie neue Wirtschaftsgebäude. Zuvor hatte er bereits einfache Tagelöhnerkaten in Eichenfachwerk mit Strohdächern bauen lassen, deren Wände die Bewohner selbst mit Lehm auszufüllen hatten.

Das Herrenhaus von 1825 ist ein zweigeschossiger, klassizistischer Putzbau mit 13 Achsen. Die Mitte der Fassade wird durch einen dreiachsigen Mittelrisalit mit Spitzgiebel hervorgehoben. Ein Portikus mit vier dorischen Säulen bildet den Eingang, über eine breite Freitreppe gelangt man ins Haus. Ein Krüppelwalmdach schließt den Bau ab. Zwischen den beiden Geschossen verläuft eine Reihe von Putzblenden. Giebel und Fassade wurden später baulich umgestaltet.
Während der französischen Besatzung war das Gut mehrfach mit Einquartierungen belastet, besonders hart in den Jahren 1814/15, als die russisch-polnische Reservearmee unter General Benningsen Mecklenburg durchzog. Dennoch gelang es Anton Friedrich, die Wirtschaft auszubauen. 1818 erwarb er nach dem Tod seines Bruders Friedrich Wilhelm zusätzlich Quitzenow, für seinen Sohn Friedrich kaufte er 1834 Lüdershagen, und 1838–1842 ließ er in Quitzenow ein neues Herrenhaus errichten.

Anton Friedrich von Blücher starb am 22. April 1844 im Alter von 69 Jahren. Seine Frau Caroline behielt Bobbin als Wittum und verbrachte die Winter meistens in einer Rostocker Mietwohnung. Zwischen 1844 und 1864 ließ sie die Friedhofskapelle in Bobbin nach den Plänen ihres Mannes errichten. Ihre Beisetzung erfolgte 1864 in dieser Kapelle, in der sich auch die Särge von Anton Friedrich und Carl Anton von Blücher befinden. Caroline verstarb im November 1864 in Rostock und wurde im Bobbiner Mausoleum beigesetzt. Caroline hatte große Angst vor dem Scheintod und verfügte im Vorfeld unter anderem, dass ihr Sarg 14 Tage nach ihrem Tod bewacht werden sollte.
Nach dem Tod von Caroline ging Bobbin an Friedrich Helmut Karl Anton von Blücher (1809–1870) über. Er widmete sich nach seinem Studium der Landwirtschaft, zunächst in Lüdershagen, das sein Vater für ihn erworben hatte. 1840 heiratete er Auguste von Rieben (1817–1894), Tochter des Majors von Rieben auf Schildberg. Nach dem Tod des Vaters übernahm er 1844 Bobbin, Quitzenow und Jürgensdorf.

Friedrich Helmut Karl Anton war ein fortschrittlicher Gutsbesitzer, der Schulen förderte, ein Schulhaus in Quitzenow errichten ließ, Moorflächen entwässerte, eine Guanomühle anlegte und moderne Landwirtschaftstechniken einführte. Auch politisch zeigte er Verständnis für die sozialen Fragen seiner Zeit. Er starb am 31. August 1870 im Alter von 62 Jahren und wurde ebenfalls im Mausoleum Bobbin beigesetzt.

Sein dritter Sohn, Friedrich Ernst Heinrich Julius von Blücher (1847–1927), trat die Nachfolge an. Geboren am 26. Juni 1847 in Quitzenow, diente er 1870/71 im Krieg gegen Frankreich, studierte Forstwirtschaft und wirkte im Staatsdienst des Großherzogs von Mecklenburg, zuletzt als Landforstmeister a. D. Er war an der Aufforstung und an der Anpflanzung der berühmten Lindenallee nach Heiligendamm beteiligt, unternahm Forschungsreisen nach Ägypten und in den Orient und verwaltete nach seiner Pensionierung das Gut Bobbin. Verheiratet war er mit Elisabeth Luise Friederike Adolfine Auguste Freiin von Canitz und Dallwitz (1848–1908). Da er keine männlichen Erben hatte, versuchte er, das Gut auf seine Tochter Elisabeth von der Decken und deren Ehemann Alverich Wilhelm Otto von der Decken (1868–1914) zu übertragen, doch scheiterte dies an den Lehnsvettern. Deshalb verkaufte er Bobbin 1912 für 1½ Millionen Goldmark. Er erwarb ein Haus in Bad Doberan, wo er bis zu seinem Tod am 18. Mai 1927 lebte. Seiner Verfügung entsprechend wurde er in der Kapelle von Bobbin beigesetzt. Mit ihm endete die Linie der Blücher auf Bobbin.

Käufer des Guts Bobbin war der Domänenrat Carl Schmidt auf Wasdow, der am 15. Juli 1912 den Kaufvertrag unterzeichnete. Der Vertrag regelte detailliert, welche Gebäude, Gerätschaften, Maschinen, Viehbestände und Vorräte in den Kauf einbezogen waren, während das persönliche Mobiliar, Kunstgegenstände und Sammlungen im Besitz der Familie von Blücher blieben. Der Domänenrat erwarb das Gut für seinen Sohn Richard Schmidt, der sich zu der Zeit noch in Ausbildung befand. Bobbin wurde zunächst von Herrn Thürkow verwaltet.

Nach seiner Eheschließung im Jahr 1922 übernahm Richard Schmidt die Bewirtschaftung und zog mit seiner Frau in das Gutshaus Bobbin ein. Die Familie Schmidt führte das Gut bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Am 1. Mai 1945 wurde Richard Schmidt vor dem Herrenhaus von sowjetischen Soldaten erschossen. Mit diesem gewaltsamen Ende endete die Gutsherrengeschichte Bobbins.

Im Zuge der Bodenreform von 1946 wurden Haus und Park aufgeteilt, 90 Bauernstellen von jeweils etwa sieben Hektar, darunter fünf Hektar Ackerland, wurden vermessen. Später gingen die Gebäude und Flächen in die Verwaltung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft über. Das Herrenhaus diente in den ersten Nachkriegsjahren als Wohnhaus und teilweise als Gemeindeverwaltung. In der DDR-Zeit wurde das Gebäude mehrfach umgebaut. Die klassizistischen Gestaltungsmerkmale blieben nur teilweise erhalten.

Nach 1990 ging das Gutshaus in das Eigentum der Gemeinde über. Es gab verschiedene Nutzungsüberlegungen, die jedoch zunächst nicht umgesetzt wurden. Das Gebäude blieb über längere Zeit unbewohnt. Erste Sicherungsmaßnahmen erfolgten, um den weiteren Verfall zu verhindern.

Seit 2003 wird das Gutshaus mit Hilfe eines Vereins saniert und ist heute in Privatbesitz. In einem ehemaligen Speicher findet jeden Samstag ein riesiger Flohmarkt statt, dessen Erlöse der Sanierung des Gutshauses Bobbin zugutekommen. Im Umfeld liegen Teiche, Stallungen und Speichergebäude. Auch Teile der alten Gutsmauer und die Toreinfahrt sind noch vorhanden. Auf dem Friedhof befindet sich noch immer das Mausoleum der Familie von Blücher.

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