Ein absolutes Juwel steht unweit des Dassower Sees und damit unmittelbar an der historischen Grenze zu Schleswig-Holstein: das barocke Herrenhaus Johannstorf im Landkreis Nordwestmecklenburg. Die weitläufige Anlage umfasst das Herrenhaus, ehemalige Wirtschaftsgebäude sowie ein Torhaus und geht auf eine mittelalterliche Wasserburg zurück, die sich einst an gleicher Stelle befand. Zwar erhielten Fassade und Dach des Herrenhauses bis 2020 eine Teilrestaurierung, doch ein verheerender Brand im März 2025 zerstörte große Teile des Dachstuhls sowie vermutlich auch bedeutende Ausstattungsdetails im Inneren. Die Außenmauern blieben erhalten, sind jedoch statisch gefährdet. Die übrigen Gebäude der Gutsanlage befinden sich weiterhin in fortschreitendem Verfall, ebenso der einst barock gestaltete, heute weitgehend verwilderte Park.
Johannstorf liegt im westlichen Mecklenburg im Land Dassow, unmittelbar an der Grenze zum ehemaligen Gut Benckendorf, und gehört seit dem Mittelalter zum Kirchspiel Dassow. Die Entwicklung des Ortes steht im Zusammenhang mit dem hochmittelalterlichen Landesausbau, der diese Region vergleichsweise spät erfasste. Zur Zeit der ersten Erwähnungen war das Land Dassow noch weitgehend von Wald geprägt und nur punktuell erschlossen. Die erste urkundliche Erwähnung von Johannstorf datiert auf das Jahr 1163. In diesem Jahr bestätigte Hartwig I. (1118–1168), Erzbischof von Hamburg-Bremen, eine Schenkung Heinrichs des Löwen, Herzog von Sachsen (um 1129–1195), an das Lübecker Domkapitel.
Bereits 1222 wird Johannstorf erneut urkundlich fassbar. In diesem Jahr kam es für die Gebiete Bresen, Klütz und Dassow zu einer Einigung zwischen Bischof Heinrich von Ratzeburg (um 1170–nach 1236) und Heinrich Borwin, Fürst von Mecklenburg (um 1150–1227), gemeinsam mit dessen Söhnen Heinrich (um 1175–1226) und Nicolaus (um 1175–1225). Gegenstand dieser Vereinbarung waren Abgaben- und Zehntregelungen der zugehörigen Dörfer, darunter auch Johannstorf. Diese Regelung markiert einen wichtigen Schritt in der rechtlichen und wirtschaftlichen Ordnung des Ortes. Im Jahr 1230 erscheint Johannstorf im Ratzeburger Zehntregister als Villa Johannis. Die Nennung im Zehntregister weist Johannstorf als bereits organisiertes Dorf mit festgelegten Abgabenverhältnissen aus und bestätigt seine Entstehung im Zuge des deutschen Landesausbaus.
1242 übertrug Johann I. (um 1210–1264), Fürst von Mecklenburg, der Domkirche zu Lübeck alle seine Rechte über das Dorf Johannstorf bei Dassow. Ausgenommen blieb ausdrücklich die hohe Gerichtsbarkeit über Hals und Hand. Zugleich überließ er dem Domscholasticus Rechte an einer bestimmten Anzahl von Hufen zwischen Johannstorf und Seedorf. Diese Schenkung festigte die Stellung des Domkapitels als zentralen Rechtsträger im Ort. Weitere Regelungen folgten 1249. In diesem Jahr einigten sich Albert (um 1200–1259), Bischof von Lübeck, und das Domkapitel mit den Brüdern I. von Holstein (um 1229–1263) und Gerhard (um 1230–1290), Grafen von Holstein und Stormarn, über die Zehntrechte im Land Oldenburg sowie über die Dörfer Benckendorf, Johannstorf und Seedorf im Land Dassow. Die kirchlichen Besitz- und Abgabenrechte wurden damit erneut bestätigt und präzisiert. Im Jahr 1260 erneuerten Johann I., Fürst von Mecklenburg, und seine Söhne die bereits 1222 getroffenen Vereinbarungen über die Güter und Zehnten des Bischofs und des Domkapitels zu Lübeck. Auch Johannstorf ist in dieser Bestätigung ausdrücklich genannt, was die Kontinuität der bestehenden Rechtsverhältnisse unterstreicht.
Im 14. Jahrhundert wechselten die Besitzverhältnisse mehrfach. 1336 veräußerte der Knappe Johann Küle das Dorf Johannstorf an die Testamentsexekutoren des verstorbenen Lübecker Bürgers Gerlach von Kastorf. Die Einkünfte aus dem Dorf wurden fortan zur Ausstattung einer Vikarie an der Petrikirche zu Lübeck verwendet. Johannstorf diente damit unmittelbar kirchlichen Zwecken. 1383 verliehen Magnus I. (um 1345–1384) und Albrecht II. (1318–1379), Herzöge von Mecklenburg, mehrere Güter, darunter auch Johannstorf, an Ritter Werner von Axekow (nach 1383). Wenige Jahre später kam es erneut zu Veränderungen im Bereich der Abgabenrechte. Im Jahr 1401 verkaufte Bischof Detlef (um 1350–1419) den Zehnt von Johannstorf an seinen Bruder Henning von Parkentin (um 1355–nach 1401), der auf Gut Lütgenhof ansässig war.
Eine entscheidende Phase in der Ausbildung einer zusammenhängenden Gutslandschaft begann 1440. In diesem Jahr verlieh Katharina von Sachsen-Lauenburg, Herzogin von Mecklenburg und Gemahlin Herzog Johanns von Mecklenburg, unter Einwilligung ihrer Söhne Hinrich und Johann die Güter Johannstorf, Seedorf, Benckendorf und Volkstorf gemeinsam. Diese Sammelverleihung legte die Grundlage für die spätere Entwicklung Johannstorfs als adeliger Gutssitz. 1508 erfolgte schließlich der Übergang an die Familie von Buchwald. In diesem Jahr verliehen die Herzöge Hinrich und Albrecht zu Mecklenburg Johannstorf sowie den zehnten Teil von Volkstorf als Lehen an die Familie von Buchwald. Damit begann die jahrhundertelange Prägung Johannstorfs durch diese Familie, die den Ort zu ihrem mecklenburgischen Stammsitz ausbaute.
Mit der Belehnung der Familie von Buchwald im Jahr 1508 begann eine über mehrere Jahrhunderte währende Prägung Johannstorfs durch diese Familie. Johannstorf entwickelte sich in dieser Zeit zu einem ritterschaftlichen Gut, dessen wirtschaftliche und rechtliche Strukturen eng mit den benachbarten Gütern der Region verbunden waren. Die Familie von Buchwald nutzte Johannstorf als mecklenburgischen Stammsitz und baute den Besitz kontinuierlich aus. Im Verlauf des 16. Jahrhunderts war Johannstorf nicht durchgehend einheitlich organisiert. Das Gut bestand zeitweise aus zwei getrennten Höfen, die unterschiedlichen Linien der Familie von Buchwald zugeordnet waren. Diese Aufteilung ist für das Jahr 1569 belegt und wird auch zu Beginn des 17. Jahrhunderts noch erwähnt. Die Teilung beeinflusste sowohl die Wirtschaftsführung als auch die Besitzverhältnisse des Gutes. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts erfolgte eine erneute Zusammenführung der getrennten Besitzteile. Im Jahr 1701 erwarb Cuno Joachim von Buchwald die zuvor verpfändeten Höfe zurück, die sich zeitweise im Besitz der Familie von Plessen sowie der Erben des Dechanten Ranzow befunden hatten. Mit diesem Rückerwerb wurde Johannstorf wieder zu einem geschlossenen Gut vereinigt.
Bereits zuvor hatte eine dynastische Verbindung die Entwicklung Johannstorfs geprägt. Im Jahr 1669 hatte sich die Erbjungfer Margrethe Barbara von Buchwald (1648–1707) mit Claus Christoph von Schack (1637–1668) vermählt. Infolge dieser Verbindung führte die Familie fortan den Namen Schack von Buchwald. Diese Linie bestimmte im 18. Jahrhundert die weitere Entwicklung des Gutes. Der entscheidende bauliche Einschnitt erfolgte unter Schack von Buchwald (1705–1770), Lübecker Domherr und sächsisch-gothaischer Geheimer Rat. Außerdem war er Kammerherr des späteren russischen Zaren Peter III., der als Karl Peter Ulrich von Schleswig-Holstein-Gottorf (1728–1762) geboren wurde. In den Jahren 1739 bis 1743 ließ er das heutige Herrenhaus Johannstorf errichten. Der Bau ersetzte einen älteren, befestigten Gutshof, der seinerseits auf eine mittelalterliche Wasserburg zurückging. Mit der Planung wurde der schwedisch-deutsche Hofbaumeister und Bauinspektor Rudolph Matthias Dallin (1680–1743) betraut. Gleichzeitig wurde die gesamte Gutsanlage neu geordnet.
Das zwischen 1740 und 1743 errichtete Herrenhaus Johannstorf zählt zu den Hauptwerken des Barock in Mecklenburg-Vorpommern und gehört zu den letzten erhaltenen Wasserschlössern des Landes. Der massive, quaderförmige Backsteinbau ruht auf einer künstlich angelegten Insel, die durch gezielte Wasserführungen geschaffen wurde. Zwei Vollgeschosse und ein Souterrain mit Kreuzgrat- und Tonnengewölben wurden von einem weitläufigen, abgewalmten Mansarddach abgeschlossen, das beim Brand im März 2025 vollständig zerstört wurde. Die elfachsige Fassade aus rotem Backstein wird durch rustizierte Gebäudeecken und pastellgelb gefasste Lisenen gegliedert. Besonders prägend ist der dreiachsige Mittelrisalit auf beiden Längsseiten, der mit Kolossalpilastern ausgestattet ist und dem Bau seine monumentale Wirkung verleiht. Über dem aufwendig gestalteten Eingangsportal erhebt sich ein Dreiecksgiebel mit dem steinernen Wappen der Familie von Buchwald, eingefasst im Stern des Annenordens. Die künstliche Hofinsel war ursprünglich vollständig von gemauerten Wassergräben umgeben, die heute nur noch fragmentarisch erhalten sind. Über Brücken war das Herrenhaus mit dem Wirtschaftshof und dem barocken Garten verbunden. Der Park wurde zeitgleich mit dem Herrenhaus streng symmetrisch angelegt, seine Wege, Rondelle und Sichtachsen sind heute nur noch schemenhaft erkennbar.
Zum Besitz der Familie Schack von Buchwald gehörten neben dem Allodialgut Johannstorf auch der Meierhof Pötenitz und das Bauerndorf Volkstorf. Darüber hinaus bestanden privatrechtliche Eigentumsansprüche an der Halbinsel Priwall, die unabhängig vom jeweiligen Gutseigentümer bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts fortbestanden.
Im Jahr 1764 veräußerte Schack von Buchwald das ritterschaftliche Lehnsgut Johannstorf an Freiherr Johann Ludewig von Wallmoden, Generalmajor und Gesandter am kaiserlichen Hoflager zu Wien. Diese Besitzphase blieb von kurzer Dauer. Bereits 1782 erwarb Michael Gottfried Eckermann, Bürger und Kaufmann in Lübeck, das Gut Johannstorf. Mit dem Erwerb gingen neben dem Herrenhaus auch der Meierhof Pötenitz, das Bauerndorf Volkstorf sowie die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden privatrechtlichen Ansprüche an der Halbinsel Priwall in den Besitz der Familie Eckermann über. Die Priwall-Rechte endeten im Jahr 1803 im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses, als die Halbinsel an die Stadt Lübeck überging. Unter der Familie Eckermann wurde der Gutsbesitz anschließend gezielt erweitert. 1808 erwarb Matthias Bonaventura Eckermann zusätzlich das benachbarte Gut Benckendorf, das fortan in die Wirtschaftsstruktur Johannstorfs integriert wurde.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der wirtschaftliche Schwerpunkt des Besitzes zunehmend. 1854 wurde der Meierhof Pötenitz gemeinsam mit Volkstorf zum Hauptgut erhoben, während Johannstorf selbst an Bedeutung als Verwaltungsmittelpunkt verlor, jedoch weiterhin repräsentativer Sitz blieb. 1902 veräußerte Christian Eckermann das Hauptgut Pötenitz mit Volkstorf an die Familie von Brocken, Johannstorf und Benckendorf verblieben im Besitz der Familie Eckermann.
An der westlichen Zufahrt zur Hofanlage liegt das eingeschossige Torhaus aus Backstein mit Krüppelwalmdach, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts, vermutlich um 1910, baulich überformt wurde. Über dem Torbogen befindet sich bis heute die Wappenkartusche der Familie Eckermann. Das Torhaus gehört zu den wenigen erhaltenen Beispielen dieser Bauform in Mecklenburg. Die angrenzenden Wirtschaftsgebäude, Stallungen und Scheunen bildeten gemeinsam mit dem Torhaus einen dreiflügeligen Wirtschaftshof, der auf das Herrenhaus ausgerichtet war. Der Weg zwischen Torhaus und Herrenhaus ist mit Feldsteinen befestigt und markiert die historische Symmetrieachse der Anlage.
Im Inneren des Herrenhauses hatte sich bis zum Brand im März 2025 die barocke Raumstruktur weitgehend erhalten. Das großzügige Vestibül wurde von einer zweiläufigen Freitreppe dominiert, die im oberen Bereich einläufig weiterführte. Der Festsaal beeindruckte durch deckenhohe Holzpaneele, kunstvoll gestaltete Pilaster sowie spätbarocke Stuckaturen und Gesimse. In den Gebäudeecken befanden sich Kamine, die Erdgeschossräume wiesen Stuckdecken, stuckierte Supraporten und vereinzelt Reste von Wandbespannungen auf. Ob Teile dieser Ausstattung das Feuer überstanden haben, ist bislang nicht gesichert, der Verlust gilt jedoch als wahrscheinlich.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs blieb Johannstorf im Besitz der Familie Eckermann.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Gut Johannstorf im Zuge der Bodenreform 1945 enteignet. Die Familie Eckermann verließ Mecklenburg, das Herrenhaus ging in öffentliche Nutzung über. In den ersten Nachkriegsjahren diente das Obergeschoss des Herrenhauses der Unterbringung von Flüchtlingen, vor allem aus den ehemals deutschen Ostgebieten. Die Raumstruktur des Hauses wurde dabei nur in begrenztem Umfang verändert. Im Untergeschoss und in Teilen des Erdgeschosses entstanden verschiedene öffentliche und gemeinschaftliche Einrichtungen. Untergebracht waren unter anderem ein Konsum, das Gemeindebüro, eine Bibliothek, ein Kindergarten sowie mehrere Wohnungen. Einige Räume nutzte das Volkskundemuseum Schönberg zeitweise als Lager. Trotz dieser vielfältigen Nutzungen blieb die barocke Grundstruktur des Herrenhauses erhalten. Das große Treppenhaus, der Festsaal sowie Stuckarbeiten und hölzerne Wandvertäfelungen überdauerten die Jahrzehnte, auch wenn die ursprüngliche Möblierung vollständig verloren ging.
Ab den frühen 1950er Jahren prägte die sozialistische Landwirtschaft die weitere Entwicklung Johannstorfs. Die umliegenden Bauern wurden zum Eintritt in Produktionsgenossenschaften gezwungen, Johannstorf gehörte später zur LPG Pötenitz. Der ehemalige Gutshof wurde zum Wirtschaftshof der Genossenschaft umfunktioniert. Die landwirtschaftliche Nutzung konzentrierte sich auf Viehwirtschaft mit Rindern und Schweinen. Bauliche Veränderungen an den Wirtschaftsgebäuden erfolgten vor allem aus funktionalen Gründen. Johannstorf gehörte zu den 21 Guts- und Herrenhäusern, die bereits 1951 von der sowjetischen Militäradministration unter besonderen Schutz gestellt wurden. Johannstorf lag nach 1952 in der fünf Kilometer breiten Sperrzone entlang der innerdeutschen Grenze. Der unmittelbar vorgelagerte Dassower See gehörte bereits zum Bundesgebiet, das Betreten der Uferzone war untersagt. Der Ort unterlag strengen Zugangsbeschränkungen, Besucher benötigten Genehmigungen, die Bewohner mussten sich registrieren lassen. Zwangsumsiedlungen sind für Johannstorf nicht belegt, dennoch verließen zahlreiche Einwohner den Ort freiwillig. Zuzüge waren nur eingeschränkt möglich, häufig handelte es sich um Angehörige der Grenztruppen. Die Entwicklung des Ortes stagnierte, bauliche Erweiterungen blieben aus. Trotz der vielfältigen Nutzungen und der politischen Rahmenbedingungen blieb das Herrenhaus in seiner historischen Substanz weitgehend bewahrt. Die barocke Raumfolge, das zentrale Treppenhaus und der Festsaal prägten weiterhin das Innere des Gebäudes. Die bauliche Vernachlässigung nahm jedoch mit den Jahren zu, insbesondere an den Wirtschaftsgebäuden und im Park, dessen barocke Struktur zunehmend verwilderte.
Nach der politischen Wende ging das Herrenhaus in den Besitz der Gemeinde Pötenitz über. In den Jahren 1992 und 1993 veräußerte die Gemeinde das Gebäude sowie Teile des Parks für 331.000 DM an einen privaten Eigentümer. Die Wirtschaftsgebäude und die Hoffläche verblieben zunächst im Eigentum der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Die erhoffte umfassende Sanierung des Ensembles blieb aus, stattdessen kam es zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen über vertraglich vereinbarte Investitionsverpflichtungen. Ab 2007 bemühte sich die Stadt Dassow um eine Rückabwicklung des Verkaufs, da die zugesagten Investitionen in Höhe von 1,3 Millionen Euro nicht innerhalb der vorgesehenen Frist umgesetzt worden waren. Im Jahr 2011 entschied das Landgericht Schwerin zugunsten der Stadt, die das Herrenhaus zu einem deutlich reduzierten Kaufpreis zurückfordern konnte. Nach einer Berufung einigten sich die Parteien 2013 auf einen Vergleich. Das Herrenhaus verblieb im Privatbesitz, verbunden mit der Verpflichtung zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen.
Von Juni bis September 2008 wurden in Johannstorf Szenen des Films „Das weiße Band – Eine deutsche Kindergeschichte“ des österreichischen Regisseurs Michael Haneke gedreht. Der Film kam 2009 in die deutschen Kinos.
Bis zum Jahr 2020 erhielt das Herrenhaus ein neues Dach sowie eine restaurierte Fassade. Die übrigen Teile der Gutsanlage, insbesondere die Wirtschaftsgebäude, das Torhaus und der Park, blieben jedoch weitgehend sich selbst überlassen. An der Zufahrt liegt das eingeschossige Torhaus aus Backstein mit Krüppelwalmdach. In den anliegenden Gebäuden war ursprünglich der Pferdestall untergebracht. Das Torhaus ist eines der wenigen erhaltenen Beispiele dieser Art in Mecklenburg. Noch heute ist das Wappen der Familie Eckermann über dem Torbogen sichtbar. Während des Zweiten Weltkriegs wurde der Dachreiter des Torhauses beschädigt, die verbliebenen Teile wurden später durch im Herrenhaus untergebrachte Flüchtlinge gesichert und im Eingangsbereich aufbewahrt. Dieser historische Dachreiter ist nach dem Brand im März 2025 nicht mehr vorhanden. Das Herrenhaus war nicht bewohnt, Fenster und Türen waren verschlossen, die Hofinsel nicht öffentlich zugänglich. Die Gutsanlage befindet sich seit Ende 2024 im Besitz der Stadt Dassow.
Herrenhaus Johannstorf nach dem Brand im März 2025
Am 1. März 2025 brach im Herrenhaus Johannstorf ein verheerender Brand aus. Innerhalb kurzer Zeit stand der gesamte Dachstuhl in Flammen. Trotz des Einsatzes von sieben Feuerwehren konnte das Ausmaß des Feuers nicht begrenzt werden. Der Dachstuhl stürzte vollständig ein, Fenster und Türen wurden durch die enorme Hitze zerstört. Teile der historischen Innenausstattung blieben erhalten, andere gingen unwiederbringlich verloren. Die massiven Außenmauern überstanden den Brand, wurden jedoch in ihrer Standsicherheit erheblich geschädigt.
Die Polizei geht von Brandstiftung aus, die Ermittlungen dauern an. Zum Zeitpunkt des Brandes befand sich das Herrenhaus bereits im Verantwortungsbereich der Stadt Dassow. Die Eigentumsübertragung war vertraglich geregelt, der formale Eintrag im Grundbuch jedoch noch nicht vollzogen. Die umliegenden Wirtschaftsgebäude befanden sich bereits zuvor im Eigentum der Stadt.
In den Wochen nach dem Brand wurden die erforderlichen rechtlichen und administrativen Schritte abgeschlossen. Ende Juni erfolgte der Grundbucheintrag, womit die Stadt Dassow auch formell als Eigentümerin des Herrenhauses geführt wird. Damit gingen Sicherung, Verantwortung und die weitere Entwicklung des Ensembles vollständig in kommunale Hand über.
Unmittelbar nach dem Brand wurde das Gebäude durch Fachleute begutachtet. Inzwischen ist das Herrenhaus statisch gesichert und durch ein Notdach vor weiteren Witterungseinflüssen geschützt. Die Hofinsel rund um das Herrenhaus bleibt weiterhin gesperrt.
Trotz der massiven Schäden bleibt der Denkmalwert des Ensembles aus Herrenhaus, Torhaus und Stallungen unbestritten. Ziel der Stadt Dassow ist es, das Herrenhaus dauerhaft zu stabilisieren und auf dieser Grundlage ein tragfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln. Die Sicherung der historischen Substanz bildet dabei den ersten und entscheidenden Schritt.
Unterstützen Sie die Rettung des Herrenhauses Johannstorf mit Ihrer Spende an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Die Spendenaktion ist ein gemeinsames Projekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, des Landkreises Nordwestmecklenburg und Historische Häuser (Juliane Kruse).
Der Text über das Herrenhaus Johannstorf wurde im Januar 2026 überarbeitet.
Spendenkonto/Verwendungszweck:
Deutsche Stiftung Denkmalschutz IBAN: DE71 500 400 500 400 500 400 BIC: COBA DE FF XXX • Commerzbank AG Verwendungszweck: PR07707-01
Schloss Johannstorf Online-Spenden: www.denkmalschutz.de/spende-johannstorf
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