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Gutshaus Nehringen @ Historische Häuser

Gutshaus Nehringen in Mecklenburg-Vorpommern

Das Gutshaus Nehringen liegt in der stillen Trebellandschaft an einem Ort, an dem sich Wasser, Wege und Herrschaftsgrenzen seit dem Mittelalter überlagern. Der heutige Gutshof wirkt zurückgenommen und geschlossen, doch diese Ruhe verdeckt eine lange und konfliktreiche Geschichte. Insgesamt bildet sich in Nehringen ein bemerkenswertes Ensemble aus der offenen dreiflügeligen Gutshofanlage mit dem Gutshaus, der barocken Kirche, den erhaltenen Resten der mittelalterlichen Burganlage mit Fangelturm sowie der über hundert Jahre alten Trebelbrücke.

Der Raum um Nehringen war bereits früh besiedelt. Die Landschaft gehörte zur Provinz Tribsees und lag an der südwestlichen Grenze zwischen Pommern und Mecklenburg. Die Trebel bildete hier eine natürliche Grenzlinie, zugleich aber auch einen wichtigen Verkehrsweg. Nehringen wird erstmals im Jahr 1246 urkundlich erwähnt, im Zusammenhang mit der Beschreibung der Grenzverhältnisse der Landschaft Tribsees, bei der der Ryck als Grenzfluss festgelegt wurde und die Kirchspiele Nehringen, Mederow, Glewitz, Baggendorf und Grimmen ausdrücklich genannt sind. Der Ort lag an einem Pass, der kontrolliert werden musste, und entwickelte sich früh zu einem befestigten Platz.

Im Mittelalter bestand in Nehringen eine Burganlage, deren baulicher Kern ein mächtiger Turm war. Dieser Turm, heute als Fangelturm bezeichnet, steht auf einem künstlich aufgeschütteten Hügel im südlichen Bereich des späteren Gutsparks. Die Burg gehörte zu einem Verbund von Grenzbefestigungen, die gemeinsam die Grenze zwischen Pommern und Mecklenburg sicherten. Die Anlage war dabei topografisch so eingebunden, dass der Turmhügel zwar auf pommerscher Seite lag, die Kontrolle der Grenzlinie aber ebenso in Richtung der mecklenburgischen Seite wirkte. Gegenüber auf dem mecklenburgischen Gebiet soll es ebenfalls einen Befestigungspunkt gegeben haben, der vermutlich von der Burg Wasdow, einer mittelalterlichen Niederungsburg, aus kontrolliert wurde. Der Turm war nicht nur Wehrbau, sondern für eine längere Bewohnbarkeit eingerichtet. Hochgelegene, große rund- und flachbogige Öffnungen nach drei Seiten sowie feste Gewölbe im unteren Geschoss deuten auf eine Nutzung über rein militärische Zwecke hinaus. Der Bau besteht bis zu einer Höhe von etwa drei Metern aus Feldstein, darüber aus Backstein. Seine Breite beträgt etwa 11,60 Meter, die Länge rund 9,80 Meter. Die erhaltene Höhe liegt bei etwa fünfzehn bis zwanzig Metern. Dass unterschiedliche Höhenangaben überliefert sind, hängt mit dem Erhaltungszustand und dem jeweils sichtbaren Bestand zusammen. Weitere Burggebäude sind nicht erhalten. Die übrigen Gebäude bestanden vermutlich aus weniger dauerhaftem Material und verschwanden spätestens mit dem Funktionsverlust der Burg. Die Nehringer Burganlage zählt damit zu den am besten erhaltenen Befestigungen des niederen Adels in der Grenzregion zwischen Pommern und Mecklenburg.

Im Mittelalter befand sich die Burg Nehringen im Besitz der Familie von Buggenhagen. Die Buggenhagen gehörten zu den bedeutendsten und begütertsten Adelsgeschlechtern Vorpommerns. Sie wurden später als schlossgesessen gezählt und gelten als das einzige vorpommersche Adelsgeschlecht, das über Aftervasallen verfügte. Für ihre Nehringer Linie ist auch das Wappen überliefert. Es zeigt im silbernen Feld auf zwei goldenen Falkenfüßen zwei schwarze Falkenflügel, deren Sachsen gegeneinander gekehrt sind. Die Familie erscheint erstmals 1284 mit Ritter Wedego de Buggenhagen als Zeuge in einer Urkunde. Für die Nehringer Linie wird zudem betont, dass eine einigermaßen sichere Genealogie besonders ab 1454 möglich ist, beginnend mit einem urkundlich nachweisbaren Wedego auf Nehringen und Broock. Wiederkehrende Vornamen sind in dieser Linie Bernd, Wedego und Degener, in der frühen Zeit auch Arnold und Detlev. Die Ansprüche der Buggenhagenlinie auf Buggenhagen bei Wolgast auf die Nehringer Güter nach dem Tod des letzten Nehringer Buggenhagen wurden nicht anerkannt, die Güter gingen in andere Hände. Nehringen war Teil dieses Machtkomplexes der Familie von Buggenhagen und diente als befestigter Sitz. Die Familie war mit dem Amt des Erblandmarschalls im Land Rügen und Barth verbunden.

Degener Buggenhagen († 16. Juli 1420) ist als Familienmitglied der Buggenhagen besonders wichtig, da seine Biografie die Reichweite der Buggenhagenpolitik aufzeigt. Er stammte aus dem alten Rittergeschlecht von Buggenhagen und war Erblandmarschall des Herzogtums Pommern-Wolgast. Er stand den Städten Stralsund und Greifswald nahe und geriet in den Konflikt um Cord Bonow, den Stralsunder Oberpfarrherrn, der seit 1407 in erbitterter Fehde mit der Stadt Stralsund stand und später als Rat des Herzogs Wartislaw VIII. und dessen Witwe eine zentrale Rolle spielte. Degener Buggenhagen tötete Bonow wahrscheinlich 1417 oder 1419, die Tat wird mit Groß Kiesow bei Greifswald verbunden. Degener Buggenhagen wurde am 16. Juli 1420 in Garbodenhagen bei Stralsund ermordet, trotz zugesicherten Geleits, bei einem Treffen mit dem jungen Pommernherzog Wartislaw IX. Diese Ereignisse lösten einen länger dauernden Konflikt zwischen den Städten und der Ritterschaft aus, der 1421 durch eine neue gerichtliche Ordnung beigelegt wurde. Nach solchen Umbrüchen hinterließ die Familie in verschiedenen Phasen minderjährige Erben, Vormundschaften und dadurch eine besonders anfällige Besitzlage. In solchen Situationen wurden Burgen und Sitze wie Nehringen leicht zum Gegenstand fremder Ansprüche, Pfandschaften oder gewaltsamer Zugriffe. Die Buggenhagen betrachteten Nehringen weiterhin als ihren rechtmäßigen Besitz, sahen sich aber wachsendem Druck ausgesetzt.

Zur gleichen Zeit trat die Familie von Moltzan, deren Name sich später in der Schreibform von Maltzahn durchsetzte, in den Besitzkreis Nehringens ein. Ritter Bernd von Moltzan, identisch mit Bernd II. von Maltzan, der später als „der Böse Bernd“ bekannt wurde, versuchte, seinen Einfluss auf Burg und Gut Nehringen auszuweiten. Ihm wurde vorgeworfen, Degener von Buggenhagen die Burg Nehringen entziehen zu wollen. Dabei ging er in einer Weise vor, die als Bruch des Landfriedens bewertet wurde und als Majestätsverbrechen galt, da sie sich gegen die bestehende landesherrliche Ordnung richtete. In den 1480er Jahren verschärften sich die Auseinandersetzungen. Bernd von Moltzan wurde beschuldigt, gewaltsam gegen das Schloss Nehringen vorgegangen zu sein, Übergriffe in der Vogtei Loitz begangen und Besitzanteile eigenmächtig an sich gezogen zu haben. Herzog Bogislaw griff ein und lud Bernd von Moltzan vor einen Rechtstag. In die Verfahren wurden auch seine Brüder Lüdeke III. von Moltzan, der später durch seine Ehe mit Elisabeth von Buggenhagen unmittelbar mit Nehringen verbunden war, sowie Otto von Moltzan einbezogen. Nehringen wurde damit zum Schauplatz eines offenen Machtkonflikts, in dem persönliche Herrschaftsansprüche, familiäre Bündnisse und landesherrliche Autorität unmittelbar aufeinandertrafen. Die Auseinandersetzungen zwischen den Familien von Buggenhagen und von Moltzan wurden gegen Ende des 15. Jahrhunderts zunächst durch eine Heiratsverbindung entschärft. Um 1480 heiratete Lüdeke von Moltzan Elisabeth von Buggenhagen, Tochter des Wedego von Buggenhagen auf Nehringen. Mit dieser Verbindung wurde Nehringen in ein neues familiäres Gefüge eingebunden. Elisabeth erhielt eine lebenslange Rente aus dem Amt Wolde, während die Familie von Moltzan die Ausstattung der Braut übernahm und die Hochzeit ausrichtete. Die Ehe diente dazu, die langjährigen Streitigkeiten um Besitz, Einfluss und Herrschaftsrechte zu beenden, ohne dass es zu einer formalen Übertragung des Gutes kam.

Im 16. Jahrhundert verfestigte sich der Einfluss der Familie von Moltzan auf Nehringen durch eine Pfandschaft. Am 19. Februar 1547 verpfändeten Wedego von Buggenhagen und Andreas von Buggenhagen wegen der Schulden ihres verstorbenen Bruders Klaus das Haus Nehringen mit allen Hebungen, Rechten und Zugehörungen an Joachim, genannt Achim, von Moltzan. Die Pfandschaftssumme betrug 34.000 Gulden und war auf eine Laufzeit von 26 Jahren angelegt. Achim von Moltzan trat damit als Pfandinhaber von Schloss und Gut Nehringen auf und übte während dieser Zeit die faktische Herrschaft aus, während das Lehensrecht weiterhin bei der Familie von Buggenhagen verblieb.

Mit Andreas Buggenhagen (1583–1652) endet die Geschichte der Familie Buggenhagen auf Nehringen. Er wurde auf dem adligen Gut Nehringen an der Trebel geboren und war der letzte männliche Nachkomme dieser Familie. Seine Eltern waren Degener Buggenhagen der Jüngere († 1591) und Margaretha von Behr († 1598). Andreas erhielt die standesgemäße Ausbildung eines vermögenden Landadligen, wurde zunächst durch Hauslehrer unterrichtet und studierte ab 1597 an der Universität Greifswald. 1599 setzte er seine Ausbildung in Wittenberg und Leipzig fort, bevor ihn eine Bildungsreise nach Süddeutschland führte. Eine Weiterreise nach Italien und Frankreich wurde ihm verwehrt, da er bereits damals als einziger männlicher Vertreter seines Geschlechts galt. 1604 heiratete Andreas Buggenhagen Dorothea von Jasmund, Tochter des mecklenburgischen Hofmarschalls Christoff von Jasmund, und lebte zunächst auf dem Rittersitz Broock an der Tollense. Erst nach dem Tod seines Vetters Bernhard im Jahr 1610 kehrte er dauerhaft nach Nehringen zurück. Auch seine zweite Ehe mit Catharina Preen blieb kinderlos. Mit den Güterkomplexen Nehringen, Broock und Pustow gehörte Andreas Buggenhagen zu den bedeutenden Grundbesitzern Vorpommerns. Für das Jahr 1631 ist der Umfang seines Besitzes detailliert überliefert. Zugleich zeigen die Quellen, dass Teile des Besitzes belastet waren: Pustow war bereits seit 1588 verpfändet, Broock seit 1613, und Nehringen konnte während seiner langen Dienstzeit am mecklenburgischen Hof nicht durchgehend von ihm selbst bewirtschaftet werden.

Der Dreißigjährige Krieg brachte erhebliche Zerstörungen, die Andreas Buggenhagen zeitweise zur Flucht zwangen. Zwischen 1639 und 1641 hielt er sich in Dänemark auf, wo er ein Gut in Halland pachtete. Nach seiner Rückkehr widmete er sich dem Wiederaufbau der Nehringer Güter, der jedoch nur in begrenztem Umfang gelang. Als Erblandmarschall des Landes Barth und Rügen nahm Andreas Buggenhagen eine hervorgehobene Stellung innerhalb der landständischen Ordnung ein. Er leitete Landtage und Zusammenkünfte der Stände, führte 1611 einen Konvent in Stralsund und wurde 1612 zum Landrat ernannt. Aufgrund anhaltender Konflikte und Rivalitäten in Pommern trat er in den Dienst Herzog Johann Albrechts II. von Mecklenburg und stieg dort bis zum Hofmarschall auf. Andreas Buggenhagen starb 1652 auf seinem Rittersitz Nehringen und wurde dort beigesetzt. Mit seinem Tod erlosch die Nehringer Linie des Geschlechts Buggenhagen in männlicher Folge. Eine geschlossene Erbübertragung fand nicht statt. Bereits zu Lebzeiten Andreas Buggenhagens war die Stellung der Familie durch Schulden belastet, sodass auf die Güter Expektanzen vergeben wurden. Auch nach seinem Tod konnten weder andere Linien der Familie Buggenhagen noch einzelne Anspruchsteller die Güter rechtlich an sich bringen. Nehringen trat damit in eine Phase über, in der Besitz, Lehensrecht und tatsächliche Nutzung auseinanderfielen.

Nach dem Übergang Vorpommerns unter schwedische Herrschaft wurde auch Nehringen in den schwedischen Lehnsverband eingebunden. Bereits 1647 wurde Nehringen im Zuge der schwedischen Neuordnung erstmals an Casper Otto von Sperling vergeben. Nachdem die Familie Sperling 1632 unter Königin Christina von Schweden das schwedische Indigenat erhalten hatte, wurde der königlich schwedische Oberst Casper Otto von Sperling (1596–1655) 1634 in die Adelsklasse der schwedischen Ritterschaft eingeführt. In den folgenden Jahren stieg er zum Generalmajor der Infanterie, Generalkriegskommissar und Gouverneur der Provinz Halland auf. Im Jahr 1653 dotierte Königin Christina von Schweden Casper Otto von Sperling mit der Baronie Nehringen. Mit dieser Belehnung erhielt Nehringen erstmals den formalen Status eines schwedischen Lehens. Die standesrechtliche Aufwertung folgte 1654 mit der Einführung Casper Otto von Sperlings in den Freiherrenstand. Die Lehnsrechte gingen anschließend auf seinen Sohn, Freiherr Göran von Sperling (1630–1691), über, der als königlich schwedischer Rat, General der Infanterie und Generalgouverneur von Ingermanland, Karelien und Kexholm wirkte und 1687 in den Grafenstand erhoben wurde. Trotz dieser herausgehobenen Stellung blieb Nehringen für die Familie Sperling vornehmlich ein Lehns- und Finanzobjekt.

Seit den 1660er Jahren lag der tatsächliche Besitz und die wirtschaftliche Nutzung der Nehringer Güter nicht mehr bei den formellen Lehnsinhabern, sondern bei dem aus Brandenburg stammenden Freiherrn Jacob von Pfuel. Er hatte die Güter den Söhnen des Generals Casper Otto von Sperling pfandweise abgekauft und trat seither als faktischer Besitzer auf. Die Lehnshoheit verblieb jedoch weiterhin bei der Familie Sperling. Jacob von Pfuel war noch zur Zeit der schwedischen Landesaufnahme von 1697 im Besitz der Nehringer Güter. In diesem Zusammenhang ist der Umfang seines Besitzes detailliert überliefert und zeigt, dass Nehringen der Mittelpunkt eines weitgespannten Gutsverbandes war, der zahlreiche Dörfer, Hufen und Kossatenstellen umfasste.

Die Lehnshoheit wechselte im frühen 18. Jahrhundert mehrfach. Über den Freiherrn Otto Wilhelm Löwen gelangten die Rechte 1708 an den schwedischen Generalleutnant und Gouverneur von Wismar Hans Isaac Ridderhielm. Ihm gelang es, die eigentlichen Inhaber auszuzahlen und den Besitz auch faktisch anzutreten, doch starb er bald darauf. Am 23. August 1711 belehnte König Karl XII. von Schweden, der sich zu dieser Zeit im türkischen Exil in Bender befand, den Freiherrn Johan August Meijerfeldt den Älteren (1664–1749) mit Nehringen.

Mit den Meijerfeldts begann eine vergleichsweise stabile Besitzphase. Johan August Meijerfeldt stand seit 1683 im schwedischen Militärdienst, stieg während des Großen Nordischen Krieges bis zum Generalleutnant auf, wurde 1705 in den Freiherrenstand und 1714 in den erblichen Grafenstand erhoben. Seit 1713 amtierte er als Generalgouverneur von Schwedisch-Pommern und gehörte damit zu den ranghöchsten Vertretern der schwedischen Krone in der Provinz. Neben Nehringen besaß er weitere umfangreiche Güter in Vorpommern und Südschweden. Während der dänischen Besetzung Vorpommerns im Großen Nordischen Krieg wurden die Güter zeitweise eingezogen und dem dänischen Generalgouverneur Franz Joachim von Dewitz übergeben, doch erhielt Meijerfeldt Nehringen nach Kriegsende wieder zurück.

Für Nehringen ist 1714 erstmals ausdrücklich ein Gutshaus belegt, das auf einem älteren tonnengewölbten Keller aus Feldsteinen errichtet war. Dieser Befund weist auf eine bereits zuvor bestehende Hof- und Wohnstruktur hin, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts weiterhin genutzt wurde. Eine grundlegende bauliche Neuordnung der Gutsanlage erfolgte jedoch erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. In diesem Zusammenhang entstand das heutige Gutshaus als Mittelpunkt eines barock gefassten Gutshofensembles, das um 1780 seine Gestalt erhielt. Der Neubau ersetzte das ältere Herrenhaus und wurde als schlichter Putzbau an der Südseite des Dorfplatzes errichtet. Er bildet den Kern einer nach Norden zum Wirtschaftshof geöffneten Dreiflügelanlage. Zwei Kavalierhäuser flankieren das Rondell, ihnen gegenüber liegt ein Backsteingebäude mit vergleichbarer Fassadengliederung, das ursprünglich als Inspektoren- oder Wirtschaftshaus diente. Gemeinsam mit der Kirche, dem Friedhof und den Kopfbauten des Wirtschaftshofes entstand so ein räumlich klar gegliedertes Gefüge, das den Ort Nehringen bis heute prägt.

Das Gutshaus Nehringen entstand in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und bildet den baulichen Mittelpunkt einer barocken Gutsanlage, die um 1780 ihre überlieferte Gestalt erhielt. Das Ensemble ist in einem schlichten barocken Landhausstil ausgeführt und bis heute in seiner Grundstruktur erhalten. Das Gutshaus ist ein eingeschossiger, neunachsiger Putzbau. Es steht an der Südseite des Dorfplatzes und ist Teil einer nach Norden zum Wirtschaftshof geöffneten Dreiflügelanlage. Das Gebäude besitzt ein hohes Krüppelwalmdach mit Mansardausbildung, dessen Rückseite mit zweiachsigen Gauben versehen ist. Die Mittelachse der Südfassade wird durch einen Mittelrisalit betont. Vor den mittleren drei Achsen befindet sich ein Säulenportikus, dessen vier dorische Säulen ein Giebeldreieck tragen. In dieses ist ein großes Lünettenfenster eingelassen. Der Bau ersetzt ein älteres Herrenhaus. Bereits 1714 ist für Nehringen ein Gutshaus belegt, das auf einem tonnengewölbten Keller aus unbehauenen Feldsteinen errichtet war. Dieser Keller ist erhalten und weist auf eine frühere Hof- und Wohnbebauung an gleicher Stelle hin. Um 1806 wurde das Gutshaus klassizistisch überformt, ohne die barocke Grundstruktur aufzugeben. Die Fassadengliederung blieb dabei zurückhaltend.

Nach dem Tod des schwedischen Generalgouverneurs und Feldmarschalls Johan August Meijerfeldt des Jüngeren (1725–1800), der Nehringen bis zu seinem Lebensende innehatte, fielen die Güter im Jahr 1800 gemäß dem schwedischen Lehnsrecht an die Krone zurück. Da Meijerfeldt ohne überlebende männliche Nachkommen starb, endete mit ihm die direkte Bindung Nehringens an diese Familie. Die schwedische Krone nutzte diese Situation zu einer erneuten Belehnung innerhalb des schwedisch-pommerschen Adels.

Im Jahr 1800 wurde Nehringen an den Freiherrn Carl Dietrich Schoultz von Ascheraden (1751–1814) vergeben. Er entstammte der pommerschen Linie des schwedisch-baltischen Adelsgeschlechts Schoultz von Ascheraden, das seine Wurzeln im böhmischen Adel hatte und im Zuge konfessioneller Konflikte zunächst nach Polen und später nach Livland ausgewichen war. Die Familie war bereits 1652 in den schwedischen Adel aufgenommen worden. 1674 erhielt Martin Schoultz den Freiherrenstand mit dem Prädikat „von Ascheraden“, 1675 folgte die Einführung in das schwedische Ritterhaus zu Stockholm. Carl Dietrich Schoultz von Ascheraden war Oberstleutnant und zeitweise Gouverneur in Mecklenburg-Schwerin sowie Herr auf Zarnekow. Seine Ehe mit Frederika Luise von Behr-Nedendank (1764–1823) festigte die Stellung der Familie innerhalb des pommerschen Adels. Nehringen war unter ihm Teil eines größeren Gutszusammenhangs und wurde nicht als isolierter Sitz, sondern als Bestandteil eines regionalen Besitzkomplexes verwaltet.

Bereits vor der formalen Belehnung von 1800 befand sich Nehringen faktisch innerhalb des Besitzkomplexes der Familie. Eine Schlüsselrolle nimmt hierbei Carl Ludwig Schoultz von Ascheraden (1711–1778) ein, der als schwedischer Kammerherr Herr auf Schmantevitz und Lobkevitz auf Rügen sowie auf Zarnekow bei Glewitz war. Durch seine Ehe mit Christina Ulrica Marschalk, der Erbin von Schmantevitz auf Rügen sowie von Zarnekow und Nehringen, vereinte er umfangreiche Besitzungen in Vorpommern und auf Rügen. Nehringen war zu dieser Zeit bereits wirtschaftlich in diesen Güterverband eingebunden, auch wenn die formalen Lehnsrechte weiterhin bei der schwedischen Krone lagen. Nach dem Tod Carl Ludwigs ging der geschlossene Güterkomplex Zarnekow, Schmantevitz und Nehringen an dessen Sohn Philipp Carl Ludwig Schoultz von Ascheraden (1756–1826) über. Dessen Sohn August Ludwig Schoultz von Ascheraden (1793–1859) war Herr auf Schmantevitz und Nehringen. Da seine Ehe kinderlos blieb, übertrug er den Besitz noch zu Lebzeiten an seinen Neffen Wilhelm Friedrich Ernst von Keffenbrinck (1823–1896).

Wilhelm Friedrich Ernst von Keffenbrinck entstammte der Verbindung der Familien Schoultz von Ascheraden und von Keffenbrinck. Seine Mutter war Freiin Jeanette Philippine Schoultz von Ascheraden, die mit Ehrenfried Graf von Keffenbrinck auf Griebenow verheiratet war. Durch diese familiäre Verbindung gelangte der umfangreiche Besitzkomplex in die Hände der Familie von Keffenbrinck. Wilhelm Friedrich Ernst von Keffenbrinck ehelichte die Gräfin Auguste von Kielmannsegg (1835–1889) und wurde im Jahr 1860 durch den Prinzregenten Wilhelm I. in den preußischen Freiherrenstand erhoben. Zugleich nahm er den Namen Keffenbrinck-Ascheraden an. Unter seiner Herrschaft wurde der Besitz als Familienfideikommiss organisiert. Nehringen gehörte nun zu einem großflächigen Güterkomplex, der neben Keffenbrink selbst auch die Rittergüter Dorow, Nehringen sowie das Restgut Rodde mit der Försterei Camper umfasste. Keffenbrink bildete das administrative und wirtschaftliche Zentrum dieses Besitzes.

Nach dem kinderlosen Erlöschen der Linie Keffenbrinck-Ascheraden fiel der inzwischen als Familienfideikommiss organisierte Güterkomplex gemäß der festgelegten Erbfolge an die mit den Schoultz von Ascheraden verwandte Familie von Pachelbel-Gehag. Der Übergang erfolgte durch die fideikommissarische Bindung und auf Grundlage der verwandtschaftlichen Verbindung über Charlotte Agnese Helene Freiin Schoultz von Ascheraden-Nehringen (1804–1869), die mit August Heinrich von Pachelbel-Gehag verheiratet war. Nach der Erhebung in den Freiherrenstand führte die Familie den Namen von Pachelbel-Gehag-Ascheraden. Träger des Fideikommisses wurde zunächst Carl von Pachelbel-Gehag (1859–1942), der die Nehringer Güter gemeinsam mit dem Rittergut Keffenbrink bewirtschaftete und seinen Wohnsitz in Nehringen nahm. Ihm folgte als letzter Eigentümer und Fideikommissinhaber sein Sohn Dr. jur. Carl-Wolfgang von Pachelbel-Gehag-Ascheraden, der ebenso wie sein Vater dem Johanniterorden angehörte. Das Rittergut Nehringen umfasste 1939 441 Hektar. 1929 zerstörte ein Großbrand ein Wirtschaftsgebäude des Gutes. Die Familie von Pachelbel-Gehag-Ascheraden blieb bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform im Herbst 1945 im Besitz der Güter.

Damit änderte sich die Nutzung des Ortes und seiner Bausubstanz grundsätzlich. Die Gebäude des Gutes wurden umgenutzt, Teile dienten wohnwirtschaftlichen, kommunalen oder landwirtschaftlichen Zwecken. In vielen Fällen führte die neue Nutzung zwar dazu, dass Gebäude weiterhin beheizt und verwendet wurden, zugleich fehlten aber oft Mittel und Zuständigkeiten für eine denkmalgerechte Unterhaltung größerer historischer Ensembles. So entstand über Jahrzehnte eine typische Situation vieler Gutskomplexe: einzelne Gebäude wurden gebraucht und dadurch erhalten, andere verloren ihre Funktion, verfielen oder wurden vereinfacht instand gesetzt.

Für die Kirche ist die Nutzungsgeschichte ab der späten DDR-Zeit besonders detailliert überliefert. Die St.-Andreas-Kirche befand sich in den 1970er Jahren in einem baulich desolaten Zustand. 1978 wurde sie baupolizeilich gesperrt, 1984 beschloss der Gemeindekirchenrat den Abriss. In dieser Lage begann Klaus-Jürgen Bergemann (1940) aus Nehringen, der einer alteingesessenen Küsterfamilie entstammte, 1985 im Alleingang mit der Restaurierung. Er wurde finanziell unter anderem durch die Kirchengemeinden Eckernförde-Borby und St. John’s in Chambersburg, Pennsylvania, unterstützt. Später erhielt er auch Hilfe von der örtlichen LPG und der DDR-Denkmalschutzpflege. Die restaurierte Kirche wurde im Juni 1992 wieder eingeweiht. Bei dieser Gelegenheit erhielt Bergemann als erster Träger in Mecklenburg-Vorpommern aus Anerkennung seiner Arbeit das Bundesverdienstkreuz. Zusätzlich wurde auf seine Initiative hin im alten Schul-, Küster- und Pfarrwitwenhaus ein Heimatmuseum eingerichtet.

Zu beiden Seiten des Gutshauses schließen sich rechtwinklig angeordnete eingeschossige Wohnbauten an, die wie Seitenflügel wirken und ebenfalls aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammen. Sie besitzen jeweils einen Mittelgiebel und gehören zur ursprünglichen barocken Anlage. Dem Gutshaus gegenüber, auf der Nordseite des Platzes, liegt ein eingeschossiger Backsteinbau mit Mansarddach, dessen Mittelteil durch Pilaster und Giebel hervorgehoben ist. Das Gebäude diente ursprünglich als Inspektoren- oder Wirtschaftshaus und weist eine dem Gutshaus vergleichbare Fassadengliederung auf. Gemeinsam mit den Seitenbauten, der Dorfkirche, dem Friedhof und dem Wirtschaftshof entstand so ein räumlich klar gefasstes barockes Ensemble, das den Ortskern von Nehringen bis heute prägt. Links und rechts des Portals des Gutshauses stehen je zwei Taxusbüsche, die 1925 gepflanzt wurden. In den Jahren 1960 und 1976 kam es zu weiteren Umbauten, deren Umfang nicht näher überliefert ist.

Nach der politischen Wende kehrte ein Angehöriger der Familie von Pachelbel-Gehag-Ascheraden in den Ort zurück und bemühte sich seither um den Erhalt der historischen Gutsanlage. Parallel dazu gewann Nehringen als Denkmalensemble an Aufmerksamkeit. Zur Gutsanlage gehören neben dem Herrenhaus auch zwei Kavalierhäuser, ein Wirtschaftshaus und eine Straßenzeile mit Wohnhäusern. Südlich des Gutshauses erstreckt sich der Gutspark, der leicht zu den Trebelwiesen abfällt. Er wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angelegt und umfasst zwei nahezu quadratische, durch einen Wassergraben verbundene Teiche. Zum Baumbestand zählen unter anderem Hainbuchen, Eschen, Rosskastanien, rotblättriger Ahorn, Sommerlinden und Rotbuchen. Zur historischen Anlage gehört zudem die hölzerne Klappbrücke über die Trebel. Sie entstand 1913, wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört, 1954/55 wieder aufgebaut und nach einer grundlegenden Erneuerung der Fundamente 1990 erneut für den Verkehr freigegeben. Die Brücke zählt zu den wenigen erhaltenen Konstruktionen dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem stehen mehrere Gebäude in der Dorfstraße sowie die Dorfanlage mit Kopfsteinpflasterstraße und Allee unter Denkmalschutz. Der Erhaltungszustand und die Nutzung der einzelnen Gebäude sind unterschiedlich. Das Ensemble befindet sich im Privatbesitz.

Sie haben Fragen, Anmerkungen oder Ergänzungen oder vielleicht sogar alte Fotos zu diesem Gutshaus? Dann freue ich mich über eine E-Mail von Ihnen. Schicken Sie mir gerne eine E-Mail an kruse@historische-haeuser.com

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